Zählen bis der böse Mod kommt

  • #865

    Das ist doch unter Paragraph 334 Absatz 3 im Schnapszahlsteuergesetz (SzStG) eindeutig geregelt:
    "Schnapssteuer wird nicht auf Schnapszahlen erhoben, es sei denn der Ersteller der Zahl hat zu viel getrunken."

  • #867

    Ne, halt Stop, das ist zu viel Schnaps.

    Da bin ich die böse und wir beginnen. Von vorne! :grins1:


    ZERSTÖRT

    Es ist nicht deine Aufgabe, mich zu mögen. Es ist meine!

    Byron Katie


    Ich bin wie Unkraut......viele trampeln auf mir herum, aber ich komme immer wieder und noch stärker zurück.

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