Das ist doch unter Paragraph 334 Absatz 3 im Schnapszahlsteuergesetz (SzStG) eindeutig geregelt:
"Schnapssteuer wird nicht auf Schnapszahlen erhoben, es sei denn der Ersteller der Zahl hat zu viel getrunken."
Beiträge von Rübenfarm
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falsch
Der User unter mir muss heute noch einkaufen.
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Enagas
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Über ein Crowdfunding-Projekt konnten schon 330 Unterstützer gewonnen werden. Die Einnahmen gehen bald in die Millionen.
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Mitternacht
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KraftAusdruck
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