Daran anknüpfend, gibt es noch ein weiteres Problem, das unbedingt beachtet werden muss: Es wurde noch nicht geklärt, auf welchem Wege Dritte den unbefugten Zugriff auf die verschiedenen Accounts erlangten. Wenn es z.B. ein Keylogger, bzw. im weiteren Sinne ein auf einem System aktiver, passwortauslesender Schädling sein sollte, kann dieser ja weiterhin unbemerkt aktiv sein. Das heißt:
1.) Selbst wenn SC wieder den Zugriff auf den HayDay-Account gewähren sollte, könnte über eine solche Malware erneut(!) der Zugriff verlorengehen und die Hände Dritter fallen. Und dann wäre nochmal um so fraglicher, ob SC ein weiteres Mal den Account freigeben würde.
2.) Es reicht nicht aus, sich nur auf das Wiedererlangen des HayDay-Accounts zu konzentrieren, sondern man muss gleichzeitig versuchen, die vorliegende(n) Schwachstelle(n) im Absicherungskonzept zu ergründen und schleunigst zu beheben. Dies erfordert eine durchaus tiefer greifende Situationsanalyse (u.a. daher stellte ich bereits diverse Rückfragen).
3.) @Dr.Carter muss künftig sehr hellhörig sein, denn durch die bereits erfolgten Zugriffe auf die verschiedenen Konten muss davon ausgegangen werden, dass die Zugreifenden mindestens alle persönlichen Daten ausgelesen haben -- wodurch weitere Probleme wie z.B. Identitätsmissbrauch, Dreiecksbetrug, usw. resultieren können: