Alles anzeigenDann vergiss nicht die Aussage "Wir weisen auch noch einmal auf die AGB hin." Sagt das nicht schon alles?
Nein, dass sagt mir gar nichts. Denn diese allgemeine Floskel habe ich zu oft gelesen und bei genauem Nachfragen hat mir bis jetzt noch niemand die Stelle genannt, wo das konkret steht.
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Fakt ist, dass man über Bluestacks Hayday manipulieren kann, wenn man möchte und die nötigen Fähigkeiten besitzt.
Ich habe nicht über Manipulationen geschrieben, sondern den normalen Einsatz von Bluestacks. Und selbst in der Antwort von SC steht kein Verbot der Benutzung von Bluestacks.
Mit Sicherheit wird es auch Apps geben mit denen man Hay Day auf einem Smartphon/Tablet manipulieren kann. Schon die Möglichkeit ein Smartphon zu rooten wird überall im Internet beschrieben. Damit ist doch schon die Tür für Manipulationen offen, sofern man das will.
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Hier im Forum nehmen wir Distanz von diesem Emulator in Verbindung mit SC-Apps.
Es steht selbstverständlich jedem frei gegen die AGB's zu verstoßen und dieses Programm zu benutzen, allerdings muss sich danach keiner wundern, wenn seine Farm gesperrt wird.
Wie kommst du zu der Aussage, dass ich beim Einsatz von Bluestacks gegen die AGB verstoße? Und wen meinst du mit "wir"?
Mich würde auch interessieren auf welchen AGB die Meinungsbildung statt fand. Mit Sicherheit nicht mit den derzeit gültigen. Denn ich habe eine Übersetzung einen älteren Version gelesen. Diese hatte noch das Thema Emulatoren zum Inhalt und dieser Passus ist in der derzeitigen Version nicht mehr enthalten.