Alles anzeigenich darf einmal aus Sicht des Arbeitgeber argumentieren: Jede Zeit, die die angestellte Person an seinem handy verbringt, kann nicht für Arbeit aufgewendet werden, für die bezahlt und für die man eingestellt worden ist.
Auch wenn es sehr kleinlich klingt, aber dem Arbeitgeber wird Arbeitszeit gestohlen und dies lässt sich bei zu häufigen Auftreten verbieten, kann dann sogar bis zur Kündigung gehen.
Es bleibt allerdings offen, wie man Personen auf der Toilette überwachen will, es geht arbeitsrechtlich soweit, das ein Toilettengang nicht versichert ist, wenn also auf der toilette etwas passiert, gilt dies nicht als Arbeitsunfall. im umkehrschluss kann man nicht auf der Toilette belangt werden, weil es eben keine Arbeitszeit ist.
Allerdings kommt es hier auch auf den vetrag und auf den Arbeitgeber an. Amazon stand damals in der kritik, weil sie ihren MA nur eine bestimmte Zeit für die toilette vorgegeben hatten. Alles darüber wurde vom Lohn abgezogen.
Wenn ich dran denke, das es damals bei meiner Arbeit Im Kindergarten schon onlineSpiele gegeben hätte und ich dann dort Hayday gespielt hätte, Wahrscheinlcih hätten dann alle ihr handy in der hand...WAS für eine grauenhafte Vorstellung.
Ja, daddeln gehört nun mal in die Freizeit. Hab mein Handy auch nur für etwa familiäre „Notfälle“ da liegen. Sonst gibts ja die Pause. Ich erinnere auch daran, dass vor einigen Jahren ein schweres Zugunglück mit Toten und Verletzten passiert ist, weil der zuständige Fahrdienstleiter wohl gerade am Daddeln und abgelenkt war, deshalb falsche Signale gestellt hat und somit zwei entgegenkommende Züge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke geschickt hat…nur ein kleiner Moment…